Wer nach “online shop barrierefrei pflicht” sucht, will meist eine klare Antwort auf zwei Fragen: Betrifft mich das BFSG als Shop-Betreiber, und was genau muss an der Website geändert werden. Die kurze Antwort: E-Commerce gehört ausdrücklich zu den Kernbereichen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, das seit dem 28.06.2025 gilt. Für Produktbilder, Formulare, Tastaturbedienung und Kontraste gibt es konkrete WCAG-Kriterien, an denen sich die Umsetzung orientiert.
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Warum Online-Shops ausdrücklich zum BFSG gehören
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und nennt den elektronischen Geschäftsverkehr, also Onlineshops, als einen der ausdrücklich erfassten Bereiche. Anders als bei reinen Informationsseiten geht es nicht nur um Lesbarkeit, sondern um den gesamten Kaufprozess: Produktsuche, Warenkorb, Checkout, Zahlungsabwicklung und Bestellbestätigung müssen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein.
Das betrifft nicht nur den eigentlichen Onlineshop im engeren Sinn, sondern auch angrenzende Bereiche wie Kundenkonto, Bestellhistorie, Rückgabeformulare und den Kontakt zum Kundenservice. Wer als B2B-Anbieter über einen eigenen Shop verkauft, etwa an Wiederverkäufer oder Geschäftskunden, fällt in aller Regel ebenso unter den Anwendungsbereich wie ein klassischer B2C-Shop, sofern das Angebot öffentlich zugänglich ist und keine individuell verhandelten Rahmenverträge den kompletten Zugang regeln.
Die WCAG-2.1-AA-Kernpunkte für Shops
Für die Praxis zählen vor allem folgende Punkte, die sich auch mit einem automatisierten Scan prüfen lassen:
- Alt-Texte für Produktbilder: Jedes Produktbild braucht eine textliche Beschreibung, die den Inhalt sinnvoll wiedergibt, nicht nur den Dateinamen.
- Formulare und Checkout mit Labels und Fehlermeldungen: Eingabefelder brauchen eindeutig zugeordnete Labels, und Fehlermeldungen müssen konkret benennen, welches Feld betroffen ist und warum.
- Tastaturbedienbarkeit: Der komplette Bestellprozess muss ohne Maus, allein per Tastatur, durchführbar sein, inklusive sichtbarem Fokus-Indikator.
- Kontraste: Text und Bedienelemente müssen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben, insbesondere Preisangaben und Kaufbuttons.
- Zoom bis 200 Prozent: Die Seite muss bei doppelter Vergrößerung ohne horizontales Scrollen oder Textabschneidung nutzbar bleiben.
Zahl: Das BFSG gilt seit dem 28.06.2025 für neu auf den Markt gebrachte Produkte und Dienstleistungen, E-Commerce eingeschlossen.
Wo die Umsetzung in bestehenden Shop-Systemen ansetzt
In der Praxis läuft die Umsetzung selten über eine einzelne große Änderung, sondern über mehrere kleinere Baustellen im vorhandenen Shopsystem. Bei Shopify, WooCommerce, Shopware oder vergleichbaren Systemen betrifft das meist das eingesetzte Theme, einzelne Checkout-Erweiterungen und Zahlungs-Plugins, die jeweils eigene Formulare und Bedienelemente mitbringen. Ein Theme-Wechsel allein löst das Problem selten vollständig, weil viele Barrieren erst im Zusammenspiel mit Produktdaten entstehen, etwa wenn Produktbilder ohne Alt-Text importiert werden oder Variantenauswahl-Buttons nur per Maus bedienbar sind.
Sinnvoll ist deshalb ein zweistufiges Vorgehen: zuerst ein automatisierter Scan, der die technisch messbaren Kriterien wie Kontraste, fehlende Labels und Tastaturfallen zuverlässig auffindet, danach eine gezielte manuelle Prüfung der kritischen Kaufstrecke, also Produktseite, Warenkorb und Checkout, mit echter Tastaturbedienung und Screenreader.
Automatisierte Scans finden zuverlässig strukturelle und technische Verstöße, etwa fehlenden Alt-Text oder zu geringen Kontrast. Für Aspekte, die von der tatsächlichen Bedienung abhängen, etwa ob sich eine Mengenauswahl im Warenkorb wirklich sinnvoll per Tastatur ansteuern lässt, braucht es zusätzlich einen kurzen manuellen Testlauf. Beide Ebenen zusammen ergeben ein belastbares Bild, eine davon allein reicht in der Regel nicht.
Kleinstunternehmen-Ausnahme: wann sie wirklich greift
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen, weniger als 10 Mitarbeitende und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme bis 2 Millionen Euro, gilt im BFSG in erster Linie für die Erbringung von Dienstleistungen. Bei Produkten, also auch beim Betrieb eines Online-Shops mit physischen Waren, ist die Rechtslage enger gefasst, und die Ausnahme greift dort deutlich seltener beziehungsweise nicht in derselben Form. Wer sich allein auf die Mitarbeiterzahl verlässt, sollte diesen Punkt vor der endgültigen Einschätzung gezielt prüfen (mehr dazu im Artikel zu pillar).
Zahl: Die Kleinstunternehmen-Schwelle liegt bei unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Diese Einordnung ist eine technische Einschätzung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss jeder Online-Shop barrierefrei sein?
E-Commerce zählt zu den ausdrücklich erfassten Bereichen des BFSG. Ob die Pflicht im Einzelfall greift, hängt unter anderem von Unternehmensgröße, Umsatz und davon ab, ob Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden.
Reicht ein technischer Scan, um BFSG-konform zu sein?
Ein Scan zeigt technisch messbare Kriterien wie Kontraste, fehlende Alt-Texte oder Formularprobleme zuverlässig auf. Organisatorische Punkte wie die Barrierefreiheitserklärung müssen zusätzlich erstellt werden.
Was passiert, wenn mein Shop nicht barrierefrei ist?
Marktüberwachungsbehörden können Verstöße prüfen und Maßnahmen anordnen. Der genaue Ablauf hängt vom Bundesland und vom Einzelfall ab.
Ab wann muss die Umsetzung stehen?
Das BFSG gilt seit dem 28.06.2025 für neue Produkte und Dienstleistungen. Für bestehende Angebote gelten teilweise Übergangsregelungen, die im Einzelfall geprüft werden sollten.