KI-unterstützt erstellt — Hinweis · Methodik

Barrierefreiheitserklärung fehlt noch? Der Aufbau steht in 10 Minuten

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein eigenständiges Pflichtdokument, getrennt von Impressum und Datenschutzerklärung, und sie verlangt Ehrlichkeit statt …

Werbehinweis: Der Check ist für dich kostenlos. Die Seite finanziert sich über Prüf- und Umsetzungsaufträge sowie die Vermittlung von Anfragen an geprüfte Web-Agenturen. Details in der Methodik.

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein eigenständiges Pflichtdokument, getrennt von Impressum und Datenschutzerklärung, und sie verlangt Ehrlichkeit statt Werbetext: Sie muss den tatsächlichen Stand der Barrierefreiheit beschreiben, einschließlich der Stellen, die noch nicht barrierefrei sind. Der folgende Aufbau zeigt, welche Inhalte verpflichtend sind, wie eine Gliederung dafür aussehen kann und wo Betreiber typischerweise Fehler machen.

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Welche Pflichtinhalte eine Barrierefreiheitserklärung braucht

Fünf Angaben gehören in jede Barrierefreiheitserklärung:

Ein automatisierter Scan liefert die technische Grundlage für den Abschnitt zum Stand der Vereinbarkeit, etwa fehlende Alt-Texte oder Kontrastprobleme. Er ersetzt aber nicht die sprachliche Ausformulierung der übrigen Pflichtinhalte, die von Hand geschrieben werden muss.

Wichtig ist außerdem, wer die Erklärung inhaltlich verantwortet. Sie sollte von einer Person oder Stelle im Unternehmen freigegeben werden, die den tatsächlichen Stand der Website kennt, nicht allein von der Marketingabteilung formuliert werden. Eine zu positiv formulierte Erklärung, die den Stand der Vereinbarkeit beschönigt, ist im Zweifel schlechter als eine ehrliche Erklärung mit klar benannten Lücken, weil genau diese Lücken später in einem Feedback- oder Beschwerdeverfahren ohnehin sichtbar werden.

Aufbau: eine Muster-Gliederung als Orientierung

Die folgende Gliederung dient als Orientierung. Sie ist kein Rechtsmuster und ersetzt keine Einzelfallprüfung.

  1. Geltungsbereich: welche Domain, welche Sprachversionen und welcher Zeitraum abgedeckt sind.
  2. Stand der Vereinbarkeit: vollständig, teilweise oder nicht vereinbar, mit kurzer Begründung.
  3. Nicht barrierefreie Inhalte: Liste der bekannten Ausnahmen samt Grund und, falls vorhanden, geplantem Zeitpunkt der Behebung.
  4. Erstellung dieser Erklärung: Erstellungsdatum, Methode der Bewertung, Datum der letzten Überprüfung.
  5. Feedback und Kontaktmöglichkeiten: E-Mail-Adresse oder Formular, über das Barrieren gemeldet werden können.
  6. Durchsetzungsverfahren: Verweis auf die zuständige Schlichtungsstelle für den Fall, dass das Feedback nicht weiterhilft.

Jeder dieser sechs Punkte sollte als eigener, klar überschriebener Abschnitt erkennbar bleiben, statt in einen einzigen Fließtext verschmolzen zu werden. Das erleichtert es Nutzenden, gezielt den Abschnitt zu finden, der sie interessiert, etwa die Kontaktmöglichkeit, und es erleichtert auch die spätere Aktualisierung, weil einzelne Abschnitte unabhängig voneinander überarbeitet werden können, ohne den gesamten Text neu zu schreiben.

Typische Fehler bei der Erstellung

Gerade der letzte Punkt kommt in der Praxis häufig vor, weil ein technischer Befund verlockend fertig aussieht. Ein Scan kann zuverlässig zeigen, welche Kriterien technisch erfüllt sind und welche nicht, aber er ersetzt weder das Erstellungsdatum noch den Feedback-Mechanismus noch den Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren. Diese drei Punkte müssen unabhängig davon ergänzt werden, wie gut das technische Ergebnis ausfällt.

Diese Einordnung ist eine technische Einschätzung, keine Rechtsberatung (mehr dazu im Artikel zu pillar).

Häufige Fragen

Ist die Barrierefreiheitserklärung Pflicht für jede Website?

Die Pflicht richtet sich nach dem Anwendungsbereich des jeweiligen Gesetzes beziehungsweise der jeweiligen Verordnung und danach, ob die Website oder App darunter fällt. Wo die Pflicht greift, ist die Erklärung ein eigenständiges, verpflichtendes Dokument.

Wo muss die Erklärung veröffentlicht werden?

Üblich und sinnvoll ist eine gut auffindbare, dauerhaft erreichbare Seite, meist über den Footer verlinkt, ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung.

Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?

Bei wesentlichen Änderungen an der Website sowie im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung, damit Stand der Vereinbarkeit und Datum zueinander passen.

Was gehört konkret in den Abschnitt zu nicht barrierefreien Inhalten?

Jede bekannte Stelle, an der die Website die Anforderungen noch nicht erfüllt, mit einer kurzen, ehrlichen Begründung und, wenn möglich, einem Ausblick auf die geplante Behebung.

Muss die Erklärung von einem Anwalt formuliert werden?

Zwingend erforderlich ist das nicht, die Erklärung ist in erster Linie ein technisch-organisatorisches Dokument. Wer sich bei der rechtlichen Einordnung des eigenen Einzelfalls unsicher ist, kann das trotzdem zusätzlich prüfen lassen (mehr dazu im Artikel zu pillar).